“Am 11. September 2001 fliegen in den USA zwei Flugzeuge in das World Trade Center. Der amerikanische Präsident George W. Bush erklärt den “Krieg gegen den Terror”. Am 11. Oktober 2001 wird im Bundestag ein neuer Paragraf diskutiert: der Paragraf 129b. Er soll den Paragrafen 129a, der die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, auf das Ausland ausweiten. Der Gesetzesvorschlag besteht aus nur einem Satz: “Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland.
[…]
Am 26. April 2002 bringt die Bundesregierung eine neue Version des Paragrafen 129b in den Bundestag ein. Er soll nun “nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz” gültig sein.”
Am 28. Juli 2020 wird der Paragraph in einem Gerichtsurteil auf Mitglieder einer Partei angewendet. Die Partei gilt nach deutschem Recht nicht als terroristische Vereinigung, wohl aber nach türkischem. Den Verurteilten wird kein anderes Vergehen außer der Mitgliedschaft vorgeworfen.