“Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute über zwei Normenkontrollanträge einer Bürgerinitiative und des Landesverbands NRW des Naturschutzbunds Nabu mündlich verhandelt, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des “RheinEnergieSportparks” in Köln-Sülz richten. Er hat entschieden, dass der Plan unwirksam ist, weil er an einem Abwägungsmangel leidet; der Senat hat zugleich darauf hingewiesen, dass dieser Mangel in einem ergänzenden Planungsverfahren geheilt werden kann und weitere Mängel nicht ersichtlich sind.”
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/24_11_2022_/index.php
Weitere Einordnungen finden sich u.a. hier: https://unsergruenguertel.de/2022/11/24/ausbauplaene/